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   VGH Bayern, 10.04.2024 - 3 CE 24.250   

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VGH Bayern, 10.04.2024 - 3 CE 24.250 (https://dejure.org/2024,7632)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.04.2024 - 3 CE 24.250 (https://dejure.org/2024,7632)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. April 2024 - 3 CE 24.250 (https://dejure.org/2024,7632)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    BeamtStG § 26; BayBG Art. 65
    Untersuchungsanordnung, Krankheitszeiten während vorläufiger Dienstenthebung

  • rewis.io

    Untersuchungsanordnung, Krankheitszeiten während vorläufiger Dienstenthebung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 VR 5.18

    Beamter; Dienstunfähigkeit; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2024 - 3 CE 24.250
    Die amtsärztliche Untersuchung dient in diesen Fällen dem Zweck festzustellen, ob Aussicht besteht, dass innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist (vgl. BVerwG, B.v. 14.3.2019 - 2 VR 5.18 - juris Rn. 48).

    Hat die Behörde keinerlei weitergehende Erkenntnisse als die, dass und in welchem Umfang der Beamte krankheitsbedingte Fehltage aufweist, kann sie auch nur dies als Grund für ihre Zweifel an der dauernden Dienst(un) fähigkeit des Beamten anführen; ist den vom Beamten eingereichten ärztlichen Attesten (Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen, "Krankschreibungen") kein Grund der gesundheitlichen Beeinträchtigung zu entnehmen und ist ein solcher Grund von dem Beamten auch nicht anderweitig freiwillig offenbart worden oder sonst wie bekannt geworden, kann die Behörde - naturgemäß - auch die Art und den Umfang der ärztlichen Untersuchung nicht näher eingrenzen (BVerwG, B.v. 14.3.2019 a.a.O. juris Rn. 50).

    Eine solche vorsorgliche Anordnung des Dienstherrn verstößt im Lichte der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 14.1.2022 - 2 BvR 1528/21; B.v. 21.10.2020 - 2 BvR 652/20 - jeweils juris) gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG und gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BayVGH, B.v. 28.3.2022 - 3 CE 22.508 - juris Rn. 16 ff.; HessVGH, B.v. 23.8.2021 - 1 B 2452/20 - juris Rn. 26; a.A. BVerwG, B.v. 14.3.2019 - 2 VR 5.18 - juris Rn. 58; OVG NW, B.v. 17.1.2022 - 6 B 54/22 - juris Rn. 9).

    Der vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen (BA S. 17 f.) Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 14.3.2019 a.a.O. juris Rn. 58), wonach in einer vom Dienstherrn selbst bereits vorsorglich getroffenen Anordnung, dass sich die Beamtin bzw. der Beamte ggf. einer vom Amtsarzt für erforderlich gehaltenen Zusatzbegutachtung zu unterziehen hat, keine unzulässige (Vorab-)Delegation liege, vermag sich der Senat vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 14.1.2022 a.a.O. juris Rn. 25; B.v. 21.10.2020 a.a.O. juris Rn. 35) nicht anzuschließen.

    Auch wenn grundsätzlich davon auszugehen ist, dass eine amtsärztlich angeordnete Ausweitung der Untersuchung in andere Fachbereiche in der Regel aus medizinischen Gründen gerechtfertigt sein wird, und selbst wenn der Dienstherr mangels eigener medizinischer Fachkunde "regelmäßig" nicht umhinkönnen sollte, sich der amtsärztlichen Einschätzung anzuschließen (BA S. 17 f. unter Verweis auf BVerwG, B.v. 14.3.2019 a.a.O. juris Rn. 58), ist er gleichwohl gehalten, sich eine eigene Meinung zu bilden und die ärztliche Einschätzung zu überprüfen (erkennbare Mängel, unzutreffende tatsächliche Voraussetzungen, unlösbare inhaltliche Widersprüche, Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen).

  • BVerwG, 30.05.2013 - 2 C 68.11

    Lehrerin, Dienstunfähigkeit; Verweigerung der ärztlichen Begutachtung; formelle

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2024 - 3 CE 24.250
    Der Aufforderung müssen tatsächliche Feststellungen zugrunde liegen, die die Dienstunfähigkeit des Beamten als naheliegend erscheinen lassen (BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 2 C 68.11 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 18.2.2016 - 3 CE 15.2768 - juris Rn. 21).

    Der betreffende Beamte muss anhand der in der Anordnung mitgeteilten tatsächlichen Umstände nachvollziehen und prüfen können, welcher Vorfall oder welches Ereignis zur Begründung der Aufforderung herangezogen wird und ob die angeführten Gründe tragfähig sind (BVerwG, U.v. 30.5.2013 a.a.O. juris Rn. 20).

    Aufgrund des Eingriffs in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und des Rechts auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerfG, B.v. 21.10.2020 a.a.O. juris Rn. 32; BVerwG, U.v. 30.5.2013 a.a.O. juris Rn. 22) muss der Beamte der Weisung des Dienstherrn, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, nur dann Folge leisten, wenn ein hinreichender Anlass für die Untersuchungsanordnung besteht und wenn diese in ihrem Umfang nicht über das Maß hinausgeht, welches für die Feststellung der Dienstfähigkeit des Beamten erforderlich ist.

    Sowohl Anlass als auch Art und Umfang der durchzuführenden Untersuchung sind - insbesondere, um dem Beamten effektiven Rechtsschutz noch vor dem Untersuchungstermin zu ermöglichen - in der Untersuchungsanordnung zu benennen (BVerfG, B.v. 21.10.2020 a.a.O. juris Rn. 35; BVerfG, B.v. 14.1.2022 a.a.O. juris Rn. 25; vgl. BVerwG, U.v. 30.5.2013 a.a.O. juris Rn. 23).

  • BVerfG, 14.01.2022 - 2 BvR 1528/21

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Statthaftigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2024 - 3 CE 24.250
    Eine solche vorsorgliche Anordnung des Dienstherrn verstößt im Lichte der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 14.1.2022 - 2 BvR 1528/21; B.v. 21.10.2020 - 2 BvR 652/20 - jeweils juris) gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG und gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BayVGH, B.v. 28.3.2022 - 3 CE 22.508 - juris Rn. 16 ff.; HessVGH, B.v. 23.8.2021 - 1 B 2452/20 - juris Rn. 26; a.A. BVerwG, B.v. 14.3.2019 - 2 VR 5.18 - juris Rn. 58; OVG NW, B.v. 17.1.2022 - 6 B 54/22 - juris Rn. 9).

    Der vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen (BA S. 17 f.) Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 14.3.2019 a.a.O. juris Rn. 58), wonach in einer vom Dienstherrn selbst bereits vorsorglich getroffenen Anordnung, dass sich die Beamtin bzw. der Beamte ggf. einer vom Amtsarzt für erforderlich gehaltenen Zusatzbegutachtung zu unterziehen hat, keine unzulässige (Vorab-)Delegation liege, vermag sich der Senat vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 14.1.2022 a.a.O. juris Rn. 25; B.v. 21.10.2020 a.a.O. juris Rn. 35) nicht anzuschließen.

    Sowohl Anlass als auch Art und Umfang der durchzuführenden Untersuchung sind - insbesondere, um dem Beamten effektiven Rechtsschutz noch vor dem Untersuchungstermin zu ermöglichen - in der Untersuchungsanordnung zu benennen (BVerfG, B.v. 21.10.2020 a.a.O. juris Rn. 35; BVerfG, B.v. 14.1.2022 a.a.O. juris Rn. 25; vgl. BVerwG, U.v. 30.5.2013 a.a.O. juris Rn. 23).

    Die Rechtswidrigkeit der Gutachtensanordnung ist nach Erstellung des Gutachtens ohne Bedeutung (BVerwG, U.v. 26.4.2012 - 2 C 17.10 - juris Rn. 18 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, B.v. 14.1.2022 a.a.O. juris Rn. 18 m.w.N.).

  • BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 652/20

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Untersuchungsanordnung zur

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2024 - 3 CE 24.250
    Eine solche vorsorgliche Anordnung des Dienstherrn verstößt im Lichte der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 14.1.2022 - 2 BvR 1528/21; B.v. 21.10.2020 - 2 BvR 652/20 - jeweils juris) gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG und gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BayVGH, B.v. 28.3.2022 - 3 CE 22.508 - juris Rn. 16 ff.; HessVGH, B.v. 23.8.2021 - 1 B 2452/20 - juris Rn. 26; a.A. BVerwG, B.v. 14.3.2019 - 2 VR 5.18 - juris Rn. 58; OVG NW, B.v. 17.1.2022 - 6 B 54/22 - juris Rn. 9).

    Der vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen (BA S. 17 f.) Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, B.v. 14.3.2019 a.a.O. juris Rn. 58), wonach in einer vom Dienstherrn selbst bereits vorsorglich getroffenen Anordnung, dass sich die Beamtin bzw. der Beamte ggf. einer vom Amtsarzt für erforderlich gehaltenen Zusatzbegutachtung zu unterziehen hat, keine unzulässige (Vorab-)Delegation liege, vermag sich der Senat vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 14.1.2022 a.a.O. juris Rn. 25; B.v. 21.10.2020 a.a.O. juris Rn. 35) nicht anzuschließen.

    Aufgrund des Eingriffs in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und des Rechts auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerfG, B.v. 21.10.2020 a.a.O. juris Rn. 32; BVerwG, U.v. 30.5.2013 a.a.O. juris Rn. 22) muss der Beamte der Weisung des Dienstherrn, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, nur dann Folge leisten, wenn ein hinreichender Anlass für die Untersuchungsanordnung besteht und wenn diese in ihrem Umfang nicht über das Maß hinausgeht, welches für die Feststellung der Dienstfähigkeit des Beamten erforderlich ist.

    Sowohl Anlass als auch Art und Umfang der durchzuführenden Untersuchung sind - insbesondere, um dem Beamten effektiven Rechtsschutz noch vor dem Untersuchungstermin zu ermöglichen - in der Untersuchungsanordnung zu benennen (BVerfG, B.v. 21.10.2020 a.a.O. juris Rn. 35; BVerfG, B.v. 14.1.2022 a.a.O. juris Rn. 25; vgl. BVerwG, U.v. 30.5.2013 a.a.O. juris Rn. 23).

  • BVerwG, 10.04.2014 - 2 B 80.13

    Beamter; dauernde Dienstunfähigkeit; Zurruhesetzung; Rechtspfleger; Fehlzeiten;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2024 - 3 CE 24.250
    Die Anordnung gemäß Art. 65 Abs. 2 Satz 1 BayBG muss nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit inhaltlichen und formellen Anforderungen genügen (vgl. etwa BVerwG, U.v. 10.4.2014 - 2 B 80.13 - juris Rn. 8).

    Die vorgelegten Bescheinigungen sind nicht geeignet, dem Dienstherrn zuverlässige Kenntnis über die Art der Erkrankung zu vermitteln (zur erforderlichen Auseinandersetzung mit den vorliegenden Bescheinigungen vgl. BVerwG, B.v. 10.4.2014 - 2 B 80.13 - juris Rn. 11).

    Dem betroffenen Beamten wiederum muss im Vorfeld einer fachärztlichen Zusatzbegutachtung, die aufgrund ihrer Intensität mit gravierenden Grundrechtseingriffen verbunden sein kann (vgl. zur fachpsychiatrischen Untersuchung: BVerwG, U.v. 26.4.2012 - 2 C 17.10 - juris Rn. 17), die Möglichkeit verbleiben, nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen (BVerwG, B.v. 10.4.2014 a.a.O. juris Rn. 10).

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10

    Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2024 - 3 CE 24.250
    Die Rechtswidrigkeit der Gutachtensanordnung ist nach Erstellung des Gutachtens ohne Bedeutung (BVerwG, U.v. 26.4.2012 - 2 C 17.10 - juris Rn. 18 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, B.v. 14.1.2022 a.a.O. juris Rn. 18 m.w.N.).

    Dem betroffenen Beamten wiederum muss im Vorfeld einer fachärztlichen Zusatzbegutachtung, die aufgrund ihrer Intensität mit gravierenden Grundrechtseingriffen verbunden sein kann (vgl. zur fachpsychiatrischen Untersuchung: BVerwG, U.v. 26.4.2012 - 2 C 17.10 - juris Rn. 17), die Möglichkeit verbleiben, nach Maßgabe des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit deren Rechtmäßigkeit zu überprüfen (BVerwG, B.v. 10.4.2014 a.a.O. juris Rn. 10).

  • VGH Bayern, 21.12.2023 - 3 CE 23.2135

    Anordnung einer allgemein-medizinischen Untersuchung, Überprüfung der

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2024 - 3 CE 24.250
    Insbesondere gehören auch technische Untersuchungen wie EKG- oder Röntgendiagnostik zum Standarduntersuchungsprogramm im Rahmen einer allgemein-medizinischen Untersuchung (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2023 - 3 CE 23.2135 - juris Rn. 6; B.v. 2.8.2022 - 3 CE 22.1586 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 02.08.2022 - 3 CE 22.1586

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Durchführung einer allgemeinärztlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2024 - 3 CE 24.250
    Insbesondere gehören auch technische Untersuchungen wie EKG- oder Röntgendiagnostik zum Standarduntersuchungsprogramm im Rahmen einer allgemein-medizinischen Untersuchung (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2023 - 3 CE 23.2135 - juris Rn. 6; B.v. 2.8.2022 - 3 CE 22.1586 - juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2018 - 6 B 860/18

    Einholung eines amtlichen Gutachtens der unteren Gesundheitsbehörde oder ein

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2024 - 3 CE 24.250
    Dass neben den bescheinigten Erkrankungen noch ein weiterer Umstand (vorläufige Dienstenthebung) ursächlich für die fehlende Dienstleistung war, schließt nach alledem den Tatbestand des § 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG i.V.m. Art. 65 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BayBG nicht aus und vermag die aus den Fehlzeiten resultierenden Zweifel an der Dienstfähigkeit weder zu beseitigen noch es zu rechtfertigen, diesen nicht nachzugehen (so auch OVG Bremen, B.v. 26.6.2023 - 2 B 29/23 - juris Rn. 24; vgl. auch OVG NW, B.v. 3.9.2018 - 6 B 860/18 - juris Rn. 44).
  • BVerwG, 16.05.2018 - 2 VR 3.18

    Zu den inhaltlichen Anforderungen an die Aufforderung, sich einer amtsärztlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.04.2024 - 3 CE 24.250
    Derartige vorherige Ermittlungsmaßnahmen des Dienstherrn sind nicht stets aus Verhältnismäßigkeitsgründen geboten, um sich so Kenntnis zu verschaffen, welche ärztlichen Untersuchungen im konkreten Fall angezeigt sind (OVG NW, B.v. 23.3.2023 - 6 B 308/23 - juris Rn. 40 ff.; offen gelassen in BVerwG, B.v. 16.5.2018 - 2 VR 3.18 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 18.02.2016 - 3 CE 15.2768

    Anforderungen an die Untersuchungsanordnung

  • VGH Bayern, 28.03.2022 - 3 CE 22.508

    Anforderungen an die Verpflichtung zur Durchführung einer amtsärztlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2022 - 6 B 54/22

    Rechtmäßige Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung der Dienstfähigkeit eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2023 - 6 B 308/23

    Beschwerde eines Beamten gegen Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung

  • OVG Bremen, 26.06.2023 - 2 B 29/23

    Amtsärztliche Untersuchung; Beamte; Betäubungsmittelabhängigkeit;

  • VG Berlin, 01.12.2021 - 5 L 259.21
  • VGH Hessen, 23.08.2021 - 1 B 2452/20
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